Allgemeine Geschäftsbedingungen von Parajura Paragliding M.Martin

Parajura Paragliding M.Martin (Im folgenden Parajura genannt) bietet Gleitschirm-Tandemflüge an. Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen bildet die Beziehung zwischen Parajura, vertreten durch Marcel Martin, und dem Kunden.

1. Allgemeines

1.1. Mit der Teilnahme an den Aktivitäten von Parajura versichert der Kunde gegenüber Parajura, physisch sowie psychisch gesund zu sein. Sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Durch die Bestellung eines Gutscheins, Buchung eines Fluges oder sonstige Teilnahme an Aktivitäten von Parajura, akzeptiert der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Gutscheine erhalten ihre Gültigkeit erst, mit der Bezahlung des darauf aufgeführten Fluges. Die Bezahlung erfolgt mit dem auf der Rechnung aufgeführten Einzahlungsscheines, oder E-Banking auf das Konto welches auf dieser Webseite aufgeführt ist.
Gutscheine sind innerhalb 30 Tage nach Rechnungsdatum zu bezahlen.

1.3. Minderjährige oder entmündigte Personen benötigen die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vormundes. Ist der Vormund bei der Durchführung des Fluges nicht vor Ort, so muss vorgängig Parajura eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden.

2. Durchführung von Tandemflügen

2.1. Die Bezahlung eines Tandemfluges hat spätestens vor Beginn des Fluges zu erfolgen.

2.2. Der Kunde hat während der ganzen Dauer des Fluges ( Startvorbereitung/Flug/Landung ) den Weisungen des Piloten zu folgen.
Vor Abflug wird eine mündliche Instruktion stattfinden über den Ablauf des Gleitschirmstarts. Der Kunde bestätigt Aufnahmefähig zu sein und die Anweisung umsetzen zu können.

2.3. Der Kunde ist sich der Risiken eines Gleitschirmfluges bewusst, z.B. Sturtz bei Start oder Landung.

2.4. Tandemflüge sind Wetterabhängig. Eine bestimmte Flugdauer kann nicht gewährleistet werden. Fluggebiete könne dem Wetter angepasst werden. Insbesondere behält sich Parajura das Recht vor, Tandemflüge kurzfristig abzusagen, wenn die meteorologischen Bedingungen die Durchführung nicht zulassen. Bei Terminverschiebung oder Ausfall besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Gutscheine behalten ihre Gültigkeit, ein bereits bezahlter Tandemflug wird zurückerstattet.

2.5. Gutscheine für Tandemflüge sind frei Übertragbar. Gutscheine sind zwei Jahre nach Ausstellung gültig.

2.6. Bild und Videomaterial, welches während Tandemflügen durch Parajura gemacht wird, ist urheberrechtliches Eigentum von Parajura und darf, nach Rücksprache mit den darauf erkennbaren, beteiligten Personen, für eigene Werbezwecke verwendet werden. Parajura verpflichtet sich, das Material nicht an Dritte weiterzugeben.

2.7. Tandemflüge können an aussenstehende Piloten oder Organisationen weitergegeben werden. Parajura haftet in diesem Fall nicht für deren Handlung oder Unterlassung. Parajura bemüht sich für eine Sorgfältige Auswahl.

2.8. An und Abreise ist Sache des Kunden.

3. Haftungsausschluss

3.1. Der Kunde bestätigt, dass er gegen die Folgen eines Unfalls (auch bei einem Hängegleiterflug) versichert ist. Über die Versicherung von Parajura (oder den Piloten) besteht keine Unfallversicherung.

3.2. Die Beförderung bei Tandemflügen unterliegt nicht den Haftungsbestimmungen der Verordnung über den Lufttransport. Die Haftung von Parajura gegenüber dem Kunden wird durch Abgabe eines Flugscheins auf 5 Mio. CHF für Personenschäden, sowie 5000 CHF für Schäden an Sachen die Passagiere auf sich tragen oder mitführen, beschränkt. Der Flugschein muss vor dem Tandemflug durch den Kunden unterschrieben werden.

3.3. Parajura haftet nicht für Schäden oder Diebstahl von Sachen in Fahrzeugen von Parajura.

4. Versicherung

4.1. Die Versicherung ist bei allen Aktivitäten von Parajura Sache des Kunden.

5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

5.1. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Biel/Bienne.

Stand Januar 2025