Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flugschule Parajura M.Martin
Flugschule Parajura M.Martin (Im folgenden Parajura genannt) bietet Ausbildung zum Gleitschirmpilot/Tandempilot, Tandemflüge sowie Flugreisen an. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bildet die Beziehung zwischen Parajura, vertreten durch Marcel Martin, und dem Kunden.
Allgemeines
Mit der Teilnahme an den Aktivitäten von Parajura versichert der Kunde gegenüber Parajura, physisch sowie psychisch gesund zu sein. Durch die Bestellung eines Gutscheins, Buchung eines Fluges oder sonstige Teilnahme an Aktivitäten von Parajura, akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gutscheine erhalten ihre Gültigkeit mit der Bezahlung des darauf aufgeführten Gutscheinbetrages. Minderjährige benötigen die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vormundes.
Bestimmungen Flugschule
Der Flugschüler hat sich im ganzen Ausbildungsbereich an die Weisungen der Flugschule zu halten.
Fliegen für Flugschüler ausserhalb der Flugschule ohne Aufsicht eines Fluglehrers ist gemäss Gesetz verboten. Dies gilt auch für Übungshänge.
Gleitschirmfliegen ist keine Risikosportart und wird durch die normale Unfallversicherung gedeckt. Der Flugschüler ist für diese Versicherung verantwortlich. Die Flugschule sowie Fluglehrer lehnen bei Unfällen jegliche Haftung ab.
Der Flugschüler ist durch die Haftpflichtversicherung der Flugschule gegen Ansprüche Dritter versichert, solange der Schüler mit Fluggeräten fliegt, die im Besitz der Flugschule sind. Der Flugschüler ist verpflichtet, eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschliessen, sobald er mit eigenem Fluggerät fliegt. Tandempiloten in Ausbildung (Stufe 1) verpflichten sich, eine eigene Haftpflichtversicherung gegenüber Passagieren abzuschliessen. Auch wenn der Tandempilot in Ausbildung mit Fluggeräten fliegt, die im Besitz der Flugschule sind.
Schäden an Schulungsgeräten der Flugschule sowie Testgeräte gehen vollumfänglich zu Lasten der Benützer. Dies gilt auch für deren Bergung.
Durchführung von Tandemflügen
Die Bezahlung eines Tandemfluges hat spätestens vor Beginn des Fluges zu erfolgen.
Tandemflüge sind Wetterabhängig. Eine bestimmte Flugdauer kann nicht gewährleistet werden. Fluggebiete könne dem Wetter angepasst werden. Insbesondere behält sich Parajura das Recht vor, Tandemflüge kurzfristig abzusagen, wenn die meteorologischen Bedingungen die Durchführung nicht zulassen.
Bei Terminverschiebung oder Ausfall besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Gutscheine behalten ihre Gültigkeit, ein bereits bezahlter Tandemflug wird zurückerstattet. Gutscheine für Tandemflüge sind frei Übertragbar. Gutscheine sind zwei Jahre nach Ausstellung gültig.
Bild und Videomaterial, welches während Tandemflügen durch Parajura gemacht wird, ist urheberrechtliches Eigentum von Parajura und darf, nach Rücksprache mit den darauf erkennbaren, beteiligten Personen, für eigene Werbezwecke verwendet werden. Parajura verpflichtet sich, das Material nicht an Dritte weiterzugeben.
Tandemflüge können an aussenstehende Piloten oder Organisationen weitergegeben werden. Parajura haftet in diesem Fall nicht für deren Handlung oder Unterlassung. Parajura bemüht sich für eine Sorgfältige Auswahl.
An und Abreise ist Sache des Kunden.
Flugreisen
Mit der Anmeldung an eine Flugreise akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle einer Nichtteilnahme hat der Kunde sämtliche entstandenen Kosten zu tragen.
Haftungsausschluss
Parajura haftet nicht für Schäden oder Diebstahl von Sachen in Fahrzeugen von Parajura.
Die Beförderung bei Tandemflügen unterliegt nicht den Haftungsbestimmungen der Verordnung über den Lufttransport. Die Haftung von Parajura gegenüber dem Kunden wird durch Abgabe eines Flugscheins auf 5 Mio. CHF für Personenschäden, sowie 5000 CHF für Schäden an Sachen die Passagiere auf sich tragen oder mitführen, beschränkt. Der Flugschein muss vor dem Tandemflug durch den Kunden unterschrieben werden.
Versicherung
Die Versicherung ist bei allen Aktivitäten von Parajura Sache des Kunden.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Biel/Bienne.
Stand Januar 2016